Buchhaltung

In der Buchhaltung werden sämtliche Buchungen, die ein Verwaltungsobjekt betreffen erfasst und mit Hilfe modernster Hausverwaltungssoftware verarbeitet. Auch hier werden den jeweiligen Objekten persönliche Ansprechpartner zugeordnet, so dass eine direkte Kommunikation gewährleistet wird.

Über die für die einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaften aufgewandten Kosten wird ein transparentes Abrechnungswerk erstellt, das auch die Zuordnung der Kostenanteile zu den einzelnen Wohnungen ausweist. Dabei wird selbstverständlich den jeweils gültigen Anforderungen Rechnung getragen (z. B. separate Ausweisung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a EStG, Ausweisung der Zinsabschlagssteuer etc.).

Zu den jeweiligen Verwaltungsabrechnungen sowie den Einzelabrechnungen werden korrespondierende Wirtschaftspläne für das jeweils nachfolgende Abrechnungsjahr erstellt und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Entsprechende Muster stehen Ihnen zur Ansicht zur Verfügung.

Auch die Lohnbuchhaltung für Angestellte der Wohnungseigentümergemeinschaften wird in unserem Hause im Rahmen des Verwaltungsauftrages erledigt.

Die Hausgeldabrechnungen werden von uns innerhalb von 5 Monaten nach Abschluss des Kalenderjahres gefertigt und auf den jeweiligen Eigentümerversammlungen zur Beschlussfassung gestellt.

Das interne Mahnwesen stellt sicher, dass Hausgeldrückstände zeitnah erkannt und ggf. erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden können, so dass Vermögensschäden bei der Gemeinschaft vermieden werden.